Wettbewerbsbedingungen (Auszug)
Der Wettbewerb Jugend musiziert dient der Anregung zum eigenen Musizieren, der Förderung des musikalischen Nachwuchses und der Früherkennung von musikalischen Begabungen. Er wird auf Regional-, Landes- und Bundesebene durchgeführt.
Am Wettbewerb können Kinder und Jugendliche der nachfolgenden Altersgruppen teilnehmen:
Altersgruppe Ia nur Regionalwettbewerb geb. 2015, 2016 und später
Altersgruppe Ib nur Regionalwettbewerb geb. 2013, 2014
Altersgruppe II * bis Landeswettbewerb geb. 2011, 2012
Altersgruppe III bis Bundeswettbewerb geb. 2009, 2010
Altersgruppe IV bis Bundeswettbewerb geb. 2007, 2008
Altersgruppe V bis Bundeswettbewerb geb. 2005, 2006
Altersgruppe VI bis Bundeswettbewerb geb. 2002, 2003, 2004
Altersgruppe VII bis Bundeswettbewerb geb. 1996, 1997, 1998, 1999, 2000, 2001 nur für Gesang und Orgel
Der Wettbewerb Jugend musiziert verfolgt das Ziel, die einer Altersgruppe angemessene künstlerische Leistung zu bewerten. Für die Beurteilung ist die musikalische und spiel- bzw. gesangstechnische Darstellung der vorgetragenen Werke maßgebend. Hierbei spielen insbesondere Kriterien wie künstlerische Gestaltung, Spieltechnik, Texttreue, stilistisches Verständnis und Qualität des gemeinsamen Musizierens eine Rolle. Bewertet wird grundsätzlich die Interpretation in der künstlerischen Qualität; dabei spielt die Schwierigkeit des Werkes eine nachgeordnete Rolle.
Das Vorspielprogramm kann frei gewählt werden, es muss sich aus Werken verschiedener Stilepochen zusammensetzen. Grundsätzlich ist Originalliteratur erwünscht. Instrumentalgerechte Bearbeitungen sind in der Regel zugelassen. Bei der Darbietung von Musik der Epoche e und f sind der Jury zwei Leseexemplare für die Dauer des Wertungsvorspiels zur Verfügung zu stellen.
In allen 3 Phasen des Wettbewerbs (Regional-, Landes- und Bundeswettbewerb) werden die Teilnehmer nach Punkten bewertet.
Bewertung Landeswettbewerb:
23 bis 25 Punkte
1. Preis mit Weiterleitung zum Bundeswettbewerb
(abhängig von der Altersgruppe - AG II ohne WL)
20 bis 22 Punkte
2. Preis
17 bis 19 Punkte
3. Preis
14 bis 16 Punkte
„mit gutem Erfolg teilgenommen“
11 bis 13 Punkte
„mit Erfolg teilgenommen“
10 Punkte
„teilgenommen“
Für die Begleitpartner/innen gilt die gleiche Regelung, jedoch entfällt im Bereich von 23-25 Punkten die Berechtigung zur Teilnahme am Bundeswettbewerb.
Hier geht es zur Ausschreibung:
Gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten
Landesmusikrat
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Arsenalstr. 27
19053 Schwerin
Tel. +49 (0) 385-557 44 41
Fax +49 (0) 385-557 44 39